Pflegegrad 1: Punkte, Leistungen und Beträge 2026

Stand: 26.10.2026 · Redaktion Klargrad. Geschrieben nach dem Gesetz und amtlichen Quellen. So entstehen unsere Ratgeber.

Pflegegrad 1 steht nach § 15 SGB XI für geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Er gilt ab 12,5 bis unter 27 Punkten der Begutachtung; Pflegegeld gibt es noch nicht, wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für die Wohnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Punkte heute: ab 12,5 bis unter 27 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
  • Nach dem Gesetzentwurf für 2027: ab 15 bis unter 30 Punkten, mit strengerer Umrechnung (Prognose).
  • Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung; der Pflegegrad öffnet aber mehrere andere Leistungen.
  • Entlastungsbetrag 131 € im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag.
  • Eine Beratung zu Hause steht halbjährlich zu, ist bei Pflegegrad 1 aber keine Pflicht.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Das Gesetz beschreibt Pflegegrad 1 als geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ob er vorliegt, stellt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest, bei privat Versicherten durch Medicproof. Sie fragt nicht nach Diagnosen, sondern danach, was die Person im Alltag selbst kann. Typische Situationen bei Pflegegrad 1 sind zum Beispiel:

  • Die Person lebt meist noch allein und kommt mit kleinen Hilfen zurecht.
  • Beim Duschen, auf der Treppe oder beim Einkaufen braucht sie ab und zu Unterstützung.
  • Sie vergisst manchmal Termine oder verwechselt den Tag, findet sich aber zu Hause zurecht.

Die Beispiele sind typisch, aber kein Maßstab. Entscheidend sind die Punkte aus allen sechs Bereichen.

Wie viele Punkte braucht Pflegegrad 1?

Punktbereich für Pflegegrad 1
RegelPunkte
Heute (§ 15 Abs. 3 SGB XI)ab 12,5 bis unter 27 Punkten
Entwurf ab 2027 (Prognose)ab 15 bis unter 30 Punkten

Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden (Anlage 2 SGB XI). Wie die Rechnung funktioniert, erklärt der Pflegegrad-Rechner; den Vergleich der beiden Fassungen zeigt der Ratgeber Pflegegrad 2026 und 2027.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Leistungen bei Pflegegrad 1, Stand 2026
LeistungBetrag
Entlastungsbetrag
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Betreuung. Die Pflegekasse erstattet die Rechnungen. § 45b SGB XI
bis zu 131 € im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. § 40 Abs. 2 SGB XI
bis zu 42 € im Monat
Zuschuss für den Umbau der Wohnung
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Bis zu diesem Betrag je Maßnahme. § 40 Abs. 4 SGB XI
bis zu 4.180 € je Maßnahme

Dazu kommen digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 40 € im Monat und ergänzender Unterstützung mit bis zu 30 €, die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) und Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI). Erst ab Pflegegrad 2 gibt es: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege. Was davon schon genutzt wird und was offen ist, zeigt das Pflege-Budget.

Was bringt Pflegegrad 1 im Alltag?

Auch ohne Pflegegeld kann Pflegegrad 1 spürbar entlasten: Der Entlastungsbetrag bezahlt zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder eine Betreuungsgruppe, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommen jeden Monat ins Haus, und ein Zuschuss für Haltegriffe oder eine bodengleiche Dusche macht die Wohnung sicherer. Dazu steht halbjährlich eine Beratung zu Hause zu. Mehr dazu in den Ratgebern Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnung anpassen.

Wie sieht Pflegegrad 1 an einem Beispiel aus?

Was soll sich 2027 bei Pflegegrad 1 ändern?

Der Gesetzentwurf sieht eine höhere Punktgrenze vor: ab 15 bis unter 30 Punkten statt ab 12,5 bis unter 27 Punkten, dazu eine strengere Umrechnung in drei Bereichen. Für die Beträge plant er bei Pflegegrad 1:

  • Pflegegeld (Entlastungsbudget): keine Leistung
  • Pflegesachleistung (Sachleistungsbudget): keine Leistung
  • Sozialraumbudget: keine Leistung
  • Überbrückungsbudget: keine Leistung

Alle Angaben sind eine Prognose; der Entwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Nach dem Gesetzentwurf zählt das Recht am Tag des Antrags: Anträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden, werden noch nach den heutigen Regeln begutachtet. Ein bestehender Pflegegrad soll nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Regeln sinken.

Wie bekommt man Pflegegrad 1?

Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Danach folgt die Begutachtung zu Hause. Der Pflegegrad-Check schätzt vorher ab, welcher Pflegegrad voraussichtlich infrage kommt. Den Antrag und den Antrag auf Höherstufung erstellt Klargrad kostenlos.

Häufige Fragen

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 öffnet aber den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
Lohnt sich ein Antrag für Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bringt nach heutigem Recht unter anderem 1.572 € Entlastungsbetrag im Jahr. Ob ein Antrag gestellt wird, entscheidet die Familie.
Was ändert sich 2027 bei Pflegegrad 1?
Nach dem Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen und die Punktgrenze steigen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Ihr nächster Schritt

In etwa 10 Minuten, nach § 15 SGB XI berechnet, mit Prognose für 2027. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Pflegegrad-Check

Quellen

Stand: 26.10.2026. Zuerst veröffentlicht am 26.10.2026. Redaktion Klargrad.

Zitiervorschlag: Quelle: Klargrad, klargrad.de/ratgeber/pflegegrad-1, Stand 26.10.2026