Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: was die Pflegekasse jeden Monat bezahlt
Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, mit bis zu 42 € im Monat. Das gilt ab Pflegegrad 1 bei Pflege zu Hause; häufig liefert ein Anbieter die Produkte als monatliche Box und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 42 € im Monat, also 504 € im Jahr, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Eine Zuzahlung fällt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht an.
- Die Produkte gibt es als monatliche Lieferung über einen Anbieter mit Vertrag oder als Erstattung gekaufter Produkte.
- Inkontinenzprodukte wie Vorlagen gehören meist nicht dazu; sie verordnet die Ärztin oder der Arzt als Hilfsmittel der Krankenkasse.
- Nach dem Gesetzentwurf sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 2027 keine eigene Leistung mehr sein, sondern aus dem Pflegegeld bezahlt werden.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause oder helfen der pflegebedürftigen Person, selbständiger zu leben (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Ein Teil davon wird verbraucht und muss regelmäßig nachgekauft werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe,
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen,
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch,
- Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge.
Welche Produkte genau anerkannt sind, legt das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen fest. Anbieter und Pflegekasse kennen es. Nicht dazu gehören Alltagsprodukte wie Seife, Hautcreme oder Waschlappen, auch wenn sie bei der Pflege gebraucht werden.
Wer hat Anspruch und wie viel zahlt die Pflegekasse?
Alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden (§ 28a SGB XI). Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Anders als bei technischen Hilfsmitteln fällt keine Zuzahlung an (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Der Betrag kann auch als Kostenerstattung gezahlt werden: Wer die Produkte selbst kauft, reicht die Belege ein.
Wie funktioniert die monatliche Pflegebox?
Viele Familien lassen sich die Produkte einmal im Monat liefern. Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich:
- Die Familie wählt die Produkte innerhalb des monatlichen Betrags aus.
- Sie unterschreibt einen Antrag auf Kostenübernahme, den der Anbieter an die Pflegekasse schickt.
- Nach der Zusage liefert der Anbieter jeden Monat und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Abrechnen darf ein Anbieter nur, wenn er einen Vertrag mit den Pflegekassen hat. Die Zusammenstellung lässt sich in der Regel monatlich ändern. Der Anspruch besteht gegenüber der Pflegekasse, nicht gegenüber einem Anbieter. Klargrad nennt in diesem Text bewusst keinen Anbieter.
Geht es auch ohne Anbieter?
Ja. Wer Handschuhe oder Desinfektionsmittel selbst in der Apotheke oder im Drogeriemarkt kauft, kann die Kosten bei der Pflegekasse erstatten lassen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Dafür braucht es einen Antrag und die Belege. Viele Pflegekassen haben dafür ein eigenes Formular. Erstattet wird bis zum monatlichen Betrag, und nur für Produkte, die als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt sind.
Worauf achten Familien bei der Auswahl?
- die passende Handschuhgröße und, bei Allergien, latexfreie Handschuhe,
- Desinfektionsmittel, das die Haut verträgt, und eines für Flächen,
- wie oft geliefert wird und ob sich die Zusammenstellung jeden Monat ändern lässt,
- wie und mit welcher Frist sich die Lieferung beenden lässt.
Was gehört nicht dazu?
- Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Windelhosen gelten meist als Hilfsmittel der Krankenversicherung. Sie gibt es auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse.
- Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder ein Badewannenlifter sind eine eigene Leistung. Sie werden oft leihweise überlassen; Erwachsene zahlen 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel muss die Pflegekasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Was gilt im Pflegeheim?
Der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt für die Pflege zu Hause. Im Pflegeheim stellt die Einrichtung Handschuhe und Desinfektionsmittel im Rahmen ihrer Pflege. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, wird zu Hause gepflegt und kann die Pflegehilfsmittel beantragen.
Was soll sich 2027 ändern?
Nach dem Gesetzentwurf sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch keine eigene Leistung mehr sein (§ 40 SGB XI im Entwurf). Sie sollen stattdessen aus dem Pflegegeld bezahlt werden, das im Entwurf Entlastungsbudget heißt und ab Pflegegrad 2 steigen soll, bei Pflegegrad 2 auf 380 € im Monat. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld; für sie sieht der Entwurf keinen eigenen Betrag für Verbrauchsmaterial mehr vor.
Der Entwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Bis dahin gilt der monatliche Betrag wie oben beschrieben.
Häufige Fragen
- Ist die Pflegebox wirklich kostenlos?
- Bis zu 42 € im Monat bezahlt die Pflegekasse. Liegt der Wert der gewählten Produkte darüber, zahlt die Familie den Rest selbst.
- Kann ich den Anbieter wechseln?
- Ja. Der Anspruch besteht gegenüber der Pflegekasse, nicht gegenüber einem Anbieter. In der Regel stellt der neue Anbieter dafür einen neuen Antrag bei der Pflegekasse.
- Bekommt man auch mit Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel?
- Ja, Pflegehilfsmittel gibt es nach heutigem Recht ab Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI).
Quellen
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel)
- § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1)
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (Pflegeneuordnungsgesetz), Bundesrat-Drucksache 587/26
- Methodik: so rechnet Klargrad
Stand: 26.10.2026. Zuerst veröffentlicht am 26.10.2026. Redaktion Klargrad.
Zitiervorschlag: Quelle: Klargrad, klargrad.de/ratgeber/pflegehilfsmittel, Stand 26.10.2026