Pflegereform 2027: was sich beim Pflegegrad ändern soll
Stand: 23.10.2026 · Redaktion Klargrad. Eine fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.
Die Bundesregierung plant ab 2027 höhere Punktgrenzen für die unteren Pflegegrade. Nach Angaben der Stiftung Warentest werden Anträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden, noch nach den bisherigen Regeln geprüft. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen und kann sich ändern.
Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?
Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Dem Bundesrat am 9. Oktober 2026 als Drucksache 587/26 zugeleitet. Erste Lesung im Bundestag für den 6. November 2026 geplant. Stand: 23.10.2026.
Welche Punktgrenzen sind geplant?
| Pflegegrad | Heute ab | Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 Punkten | 15 Punkten (höher) |
| Pflegegrad 2 | 27 Punkten | 30 Punkten (höher) |
| Pflegegrad 3 | 47,5 Punkten | 50 Punkten (höher) |
| Pflegegrad 4 | 70 Punkten | 70 Punkten |
| Pflegegrad 5 | 90 Punkten | 90 Punkten |
Nach Berichten sieht der Entwurf auch Änderungen an der Umrechnung einzelner Antworten vor. Diese Details sind noch nicht in prüfbarer Form veröffentlicht. Die Prognose im Klargrad-Check verwendet deshalb die neuen Grenzen mit der heutigen Umrechnung und ist als „Prognose“ gekennzeichnet.
Was bedeutet das für einen Antrag in diesem Jahr?
Wer knapp über einer heutigen Grenze liegt, könnte nach den geplanten Regeln einen niedrigeren Pflegegrad erhalten. Der Klargrad-Check zeigt beide Ergebnisse nebeneinander. Ob und wann jemand einen Antrag stellt, entscheidet die Familie; kostenlose Beratung gibt es bei der Pflegekasse und im Pflegestützpunkt.
Was passiert mit einem bestehenden Pflegegrad?
Nach dem Entwurf soll ein bestehender Pflegegrad bis zu einer neuen Begutachtung erhalten bleiben. Auch dieser Teil ist noch nicht beschlossen.
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