Höherstufung vor 2027: für wen ein Antrag jetzt eine Rolle spielen kann
Eine Höherstufung kann in Frage kommen, wenn jemand seit der letzten Begutachtung dauerhaft deutlich mehr Hilfe braucht. Nach dem Gesetzentwurf zur Pflegereform würde ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad, der bis zum 31.12.2026 eingeht, noch nach den heutigen Regeln begutachtet, ein späterer Antrag nach strengeren Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Höherstufung gibt es nur auf Antrag. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
- Der Antrag führt zu einer neuen Begutachtung aller sechs Bereiche. Das Ergebnis kann höher, gleich oder niedriger ausfallen.
- Nach dem Gesetzentwurf zählt der Tag des Antrags: bis zum 31.12.2026 gelten die heutigen Regeln, ab dem 01.01.2027 höhere Grenzen und eine strengere Umrechnung.
- Ein bestehender Pflegegrad soll nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Regeln sinken. Verbessert sich die Selbständigkeit tatsächlich, ist eine Herabstufung weiter möglich.
- Höhere Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags, wenn die Pflegekasse den höheren Pflegegrad bewilligt.
Wann kommt eine Höherstufung in Frage?
Der Pflegegrad beschreibt, wie selbständig ein Mensch im Alltag ist. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, muss die Pflegekasse ihren Bescheid für die Zukunft anpassen (§ 48 Abs. 1 SGB X). Den Anstoß gibt in der Regel die Familie mit einem Antrag.
Typische Anlässe sind:
- ein Krankenhausaufenthalt, ein Sturz oder ein Schlaganfall, nach dem vieles nicht mehr allein geht,
- eine fortschreitende Demenz, mehr nächtliche Unruhe oder mehr Ängste,
- neue Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder auf der Toilette,
- mehr Medikamente, Messungen, Verbände oder Therapien, die jemand anderes übernimmt.
Die Begutachtung fragt nicht nach Diagnosen, sondern danach, was die Person selbst kann. Die Beeinträchtigung muss auf Dauer bestehen, voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Eine kurze Verschlechterung nach einem Klinikaufenthalt zählt deshalb oft noch nicht.
Was ändert der Gesetzentwurf für eine Höherstufung?
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht ab dem 01.01.2027 zwei Änderungen vor. Erstens steigen die Punktgrenzen: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Die Grenzen für Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 bleiben bei 70 und 90 Punkten. Zweitens wird die Umrechnung in Anlage 2 SGB XI strenger: In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens braucht es mehr Einzelpunkte für dieselben gewichteten Punkte.
Für eine Höherstufung heißt das: Der Abstand zum nächsten Pflegegrad wird größer. Auch für Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 können durch die neue Umrechnung weniger Punkte zusammenkommen, obwohl die Grenzen gleich bleiben.
Nach der Übergangsregel des Entwurfs zählt das Recht am Tag des Antrags (§ 142b Abs. 1 SGB XI im Entwurf). Ein Antrag auf Höherstufung, der bis zum 31.12.2026 eingeht, würde also nach den heutigen Regeln begutachtet. Der Entwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden.
Für wen kann der Zeitpunkt eine Rolle spielen?
Ob und wann ein Antrag gestellt wird, entscheidet die Familie. Diese Situationen beschreiben, wo der Stichtag nach dem Entwurf einen Unterschied machen kann:
- Der Hilfebedarf ist schon deutlich gewachsen. Liegt die Person nach heutigem Recht schon über der nächsten Grenze, würde ein Antrag im neuen Jahr nach den strengeren Regeln geprüft.
- Das Ergebnis liegt knapp über einer heutigen Grenze. Gerade hier wirken die höheren Grenzen und die neue Umrechnung. Der Pflegegrad-Check zeigt, wie weit ein Ergebnis von einer Grenze entfernt ist.
- Es hat sich kaum etwas geändert. Dann ist ein höherer Pflegegrad auch nach heutigem Recht wenig wahrscheinlich. Eine neue Begutachtung sieht sich alle Bereiche an, auch die, in denen es besser geht.
Kostenlose Beratung zu der Frage, ob ein Antrag sinnvoll ist, gibt es bei der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) und im Pflegestützpunkt. Klargrad prüft keinen Einzelfall.
Kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung sinken?
Ja. Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet die Lage am Tag des Besuchs neu. Hat sich etwas gebessert, etwa nach einer Reha, kann das Ergebnis auch niedriger ausfallen. Das gilt heute und nach dem Entwurf.
Neu im Entwurf ist ein Schutz für bestehende Pflegegrade: Ein Pflegegrad nach dem bis 31.12.2026 geltenden Recht soll nicht allein wegen der neuen Grenzen und der neuen Umrechnung sinken (§ 142b Abs. 2 SGB XI im Entwurf). Die Pflegekasse würde dann zum Vergleich auch nach altem Recht rechnen. Eine Herabstufung wegen tatsächlicher Verbesserung bleibt möglich.
Wie läuft ein Antrag auf Höherstufung ab?
- Antrag stellen. Formlos bei der Pflegekasse, am besten schriftlich, damit das Datum feststeht. Der Satz „Ich beantrage die Einstufung in einen höheren Pflegegrad.“ genügt, dazu Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Unterschrift.
- Begutachtung vorbereiten. Ein Pflegetagebuch über einige Tage, Arztberichte, der Entlassbrief aus dem Krankenhaus und der Medikationsplan helfen, den Alltag vollständig zu zeigen. Eine Checkliste und ein Pflegetagebuch gibt es bei Klargrad kostenlos.
- Begutachtung zu Hause. Der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof, prüft wieder alle sechs Bereiche (§ 18a SGB XI).
- Bescheid prüfen. Mit dem Bescheid kommt das Gutachten (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einen Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Bewilligt die Pflegekasse den höheren Pflegegrad, gelten die höheren Beträge ab dem Monat des Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Was jeder Pflegegrad zahlt, zeigt das Pflege-Budget.
Wie lässt sich vorher abschätzen, ob es reicht?
Der Pflegegrad-Check rechnet mit den Gewichten und Grenzen aus § 15 SGB XI und zeigt das Ergebnis nach heutigem Recht und die Prognose nach dem Entwurf nebeneinander. Für eine Höherstufung beantworten Sie die Fragen so, wie es heute ist, nicht so, wie es bei der letzten Begutachtung war. Das Ergebnis ist eine Einschätzung; den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest.
Häufige Fragen
- Kann ein Antrag auf Höherstufung zu einem niedrigeren Pflegegrad führen?
- Ja, wenn die neue Begutachtung weniger Beeinträchtigungen feststellt als die letzte. Nach dem Entwurf soll ein Pflegegrad aber nicht allein wegen der neuen Regeln ab 2027 sinken.
- Ab wann gibt es mehr Geld?
- Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, sofern sie den höheren Pflegegrad bewilligt (§ 33 SGB XI). Das gilt auch, wenn der Bescheid erst später kommt.
- Braucht man für die Höherstufung ein Formular?
- Nein. Ein Anruf, ein Brief oder ein Fax genügt. Die Pflegekasse schickt danach gegebenenfalls ihr eigenes Formular.
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (Pflegeneuordnungsgesetz), Bundesrat-Drucksache 587/26
- § 48 SGB X (Änderung der Verhältnisse)
- § 15 SGB XI (Pflegegrade)
- § 33 SGB XI (Leistungen auf Antrag)
- § 18c SGB XI (Entscheidungsfrist)
- Methodik: so rechnet Klargrad
Stand: 26.10.2026. Zuerst veröffentlicht am 26.10.2026. Redaktion Klargrad.
Zitiervorschlag: Quelle: Klargrad, klargrad.de/ratgeber/hoeherstufung, Stand 26.10.2026