Frist der Pflegekasse: 25 Arbeitstage und Zahlung bei Verzögerung

Stand: 23.10.2026 · Redaktion Klargrad. Eine fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Schafft sie das nicht und hat sie die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

Wie werden die Arbeitstage gezählt?

Gezählt werden Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage. Der Tag des Eingangs zählt nicht mit. Beispiel: Geht ein Antrag am Montag, 2. November 2026 im Saarland ein, endet die Frist am Montag, 7. Dezember 2026.

Im Fahrplan rechnen Sie Ihre Frist mit den Feiertagen Ihres Bundeslands aus.

Wann gibt es kein Geld?

  • Wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel weil angeforderte Unterlagen fehlen.
  • Bei Menschen in vollstationärer Pflege, bei denen bereits mindestens erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt sind.

Wie fordere ich die Zahlung an?

Die Zahlung steht nach dem Gesetz zu, ohne dass sie beantragt werden muss. Viele Familien erinnern die Pflegekasse trotzdem schriftlich daran. Klargrad erstellt dafür einen kostenlosen Brief aus festen Textbausteinen.

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Quellen