Kostenlose Pflegeberatung: Pflegekasse und Pflegestützpunkt

Stand: 23.10.2026 · Redaktion Klargrad. Eine fachliche Prüfung durch eine Pflegefachkraft steht noch aus.

Jede Pflegekasse muss eine kostenlose, persönliche Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI). Dazu kommen Pflegestützpunkte in vielen Städten und Landkreisen. Beide helfen beim Antrag, erklären Leistungen und kommen auf Wunsch nach Hause.

Was leistet die Pflegeberatung der Pflegekasse?

  • Sie erklärt, welche Leistungen in Frage kommen, und hilft bei Anträgen.
  • Sie erstellt auf Wunsch einen Versorgungsplan.
  • Sie kann zu Hause stattfinden, auch zusammen mit Angehörigen.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Eine Beratungsstelle von Pflegekassen und Kommune (§ 7c SGB XI). Sie berät unabhängig von der Krankenkasse und kennt die Angebote vor Ort, zum Beispiel Alltagshilfen, Tagespflege und Pflegedienste.

Was ist der Beratungsbesuch beim Pflegegeld?

Wer bei Pflegegrad 2 bis 5 nur Pflegegeld bezieht, braucht alle 6 Monate einen Beratungsbesuch, zum Beispiel durch einen Pflegedienst (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Der Fahrplan erinnert an den Termin.

Wann hilft Klargrad zusätzlich?

Klargrad ist ein Informations- und Formularwerkzeug für zu Hause: der Check zu jeder Uhrzeit, fertige Briefe, Fristen im Kalender und eine Übersicht aller Leistungen. Es ersetzt keine Beratung. Viele Familien nutzen beides.

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In etwa 10 Minuten, nach § 15 SGB XI berechnet. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.

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Quellen