Pflegegrad 5: Punkte, Leistungen und Beträge 2026
Pflegegrad 5 steht nach § 15 SGB XI für schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Er gilt ab 90 Punkten der Begutachtung; die Pflegeversicherung zahlt dann zum Beispiel 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für einen Pflegedienst im Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Punkte heute: ab 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
- Nach dem Gesetzentwurf für 2027: ab 90 Punkten, mit strengerer Umrechnung (Prognose).
- Pflegegeld 990 € oder Pflegesachleistung bis 2.299 € im Monat, auch kombiniert.
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag.
- Wer nur Pflegegeld bezieht, ruft alle 6 Monate einen Beratungsbesuch ab (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Das Gesetz beschreibt Pflegegrad 5 als schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ob er vorliegt, stellt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest, bei privat Versicherten durch Medicproof. Sie fragt nicht nach Diagnosen, sondern danach, was die Person im Alltag selbst kann. Typische Situationen bei Pflegegrad 5 sind zum Beispiel:
- Die Person ist auf Hilfe bei nahezu allem angewiesen, häufig bettlägerig.
- Essen, Trinken und Körperpflege übernehmen vollständig andere; Verständigung ist kaum noch möglich.
- Pflegegrad 5 kann auch unter der Punktgrenze vergeben werden, wenn beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchsfähig sind.
Die Beispiele sind typisch, aber kein Maßstab. Entscheidend sind die Punkte aus allen sechs Bereichen.
Wie viele Punkte braucht Pflegegrad 5?
| Regel | Punkte |
|---|---|
| Heute (§ 15 Abs. 3 SGB XI) | ab 90 Punkten |
| Entwurf ab 2027 (Prognose) | ab 90 Punkten |
Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden (Anlage 2 SGB XI). Wie die Rechnung funktioniert, erklärt der Pflegegrad-Rechner; den Vergleich der beiden Fassungen zeigt der Ratgeber Pflegegrad 2026 und 2027.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld Geld für die Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Es wird monatlich überwiesen. § 37 SGB XI | 990 € im Monat |
| Pflegesachleistung Die Pflegekasse bezahlt einen zugelassenen Pflegedienst bis zu diesem Betrag im Monat. § 36 SGB XI | bis zu 2.299 € im Monat |
| Entlastungsbetrag Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Betreuung. Die Pflegekasse erstattet die Rechnungen. § 45b SGB XI | bis zu 131 € im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Ein gemeinsamer Jahresbetrag, wenn die pflegende Person verhindert ist (Verhinderungspflege) oder vorübergehend Pflege in einer Einrichtung nötig ist (Kurzzeitpflege). §§ 39, 42a SGB XI | bis zu 3.539 € im Jahr |
| Tages- und Nachtpflege Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung. Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. § 41 SGB XI | bis zu 2.085 € im Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. § 40 Abs. 2 SGB XI | bis zu 42 € im Monat |
| Zuschuss für den Umbau der Wohnung Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Bis zu diesem Betrag je Maßnahme. § 40 Abs. 4 SGB XI | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
Dazu kommen digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 40 € im Monat und ergänzender Unterstützung mit bis zu 30 €, die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) und Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI). Was davon schon genutzt wird und was offen ist, zeigt das Pflege-Budget.
Wie sieht Pflegegrad 5 an einem Beispiel aus?
Was soll sich 2027 bei Pflegegrad 5 ändern?
Der Gesetzentwurf sieht dieselbe Punktgrenze vor wie heute, dazu eine strengere Umrechnung in drei Bereichen. Für die Beträge plant er bei Pflegegrad 5:
- Pflegegeld (Entlastungsbudget): 1.080 € im Monat
- Pflegesachleistung (Sachleistungsbudget): 2.530 € im Monat
- Sozialraumbudget: 175 € im Monat
- Überbrückungsbudget: 2.285 € im Jahr
Alle Angaben sind eine Prognose; der Entwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden. Nach dem Gesetzentwurf zählt das Recht am Tag des Antrags: Anträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden, werden noch nach den heutigen Regeln begutachtet. Ein bestehender Pflegegrad soll nach dem Entwurf nicht allein wegen der neuen Regeln sinken.
Wie bekommt man Pflegegrad 5?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer schon einen niedrigeren Pflegegrad hat, stellt einen Antrag auf Höherstufung. Danach folgt die Begutachtung zu Hause. Der Pflegegrad-Check schätzt vorher ab, welcher Pflegegrad voraussichtlich infrage kommt. Den Antrag und den Antrag auf Höherstufung erstellt Klargrad kostenlos.
Wer bei Pflegegrad 5 nur Pflegegeld bezieht, ruft alle 6 Monate einen Beratungsbesuch zu Hause ab, den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Der Fahrplan erinnert daran.
Häufige Fragen
- Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
- 990 € im Monat, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen. Mit einem Pflegedienst gibt es stattdessen oder anteilig die Pflegesachleistung.
- Ist bei Pflegegrad 5 ein Beratungsbesuch Pflicht?
- Ja, wer nur Pflegegeld bezieht, ruft alle 6 Monate einen Beratungsbesuch zu Hause ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er auf Wunsch auch vierteljährlich möglich. Fehlt er, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
- Gibt es einen höheren Pflegegrad als 5?
- Nein, Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Er gilt auch bei weniger Punkten, wenn beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchsfähig sind.
Quellen
- § 15 SGB XI (Pflegegrade)
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
- § 37 SGB XI (Pflegegeld und Beratungsbesuch)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (Pflegeneuordnungsgesetz), Bundesrat-Drucksache 587/26
- Methodik: so rechnet Klargrad
Stand: 26.10.2026. Zuerst veröffentlicht am 26.10.2026. Redaktion Klargrad.
Zitiervorschlag: Quelle: Klargrad, klargrad.de/ratgeber/pflegegrad-5, Stand 26.10.2026