Fristen beim Pflegegrad: die Übersicht

Stand: 26.10.2026 · Redaktion Klargrad. Geschrieben nach dem Gesetz und amtlichen Quellen. So entstehen unsere Ratgeber.

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie einen Monat lang Widerspruch einlegen; die Tabelle zeigt alle allgemeinen Fristen mit Paragraf.

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Allgemeine Fristen beim Pflegegrad
SchrittFrist oder RegelGrundlage
Antrag Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. § 33 Abs. 1 SGB XI
Begutachtung Kommt innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Antrag keine Begutachtung zustande und hat die Pflegekasse das zu vertreten, muss sie mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl nennen. § 18 Abs. 3 SGB XI
Bescheid Die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. § 18c SGB XI
Verzögerung Hat die Pflegekasse die Verzögerung zu vertreten, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche. Die erste Zahlung ist innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist fällig. § 18c Abs. 5 SGB XI
Bekanntgabe Ein Bescheid per Post gilt am 4. Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. § 37 Abs. 2 SGB X
Widerspruch Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. § 84 Abs. 1 SGG
Pflegehilfsmittel und Umbau Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen nach Eingang, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Sonst gilt der Antrag als genehmigt. § 40 Abs. 7 SGB XI
Beratungsbesuch Wer bei Pflegegrad 2 bis 5 nur Pflegegeld bezieht, ruft alle 6 Monate einen Beratungsbesuch ab. § 37 Abs. 3 SGB XI
Entlastungsbetrag Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. § 45b SGB XI
Kombinationsleistung Die gewählte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst gilt 6 Monate. § 38 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Jeweils bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr. Die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes wird in dieser Zeit weitergezahlt. §§ 39, 42 SGB XI

Nach dem Gesetzentwurf soll die Frist von 25 Arbeitstagen vom 01.01.2027 bis zum 30.04.2027 nicht gelten, außer in besonders dringenden Fällen (§ 142b Abs. 3 SGB XI, Entwurf). Das ist eine Prognose; der Entwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundestag hat noch nicht entschieden.

Wie werden aus diesen Fristen Ihre Termine?

Arbeitstage hängen von den Feiertagen Ihres Bundeslands ab. Der Fahrplan rechnet aus Ihrem Antragsdatum die genauen Daten aus und gibt sie als Kalenderdatei aus. Mehr zur Entscheidungsfrist steht im Ratgeber Frist der Pflegekasse, mehr zum Widerspruch im Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Quellen

Stand: 26.10.2026. Zuerst veröffentlicht am 26.10.2026. Redaktion Klargrad.

Zitiervorschlag: Quelle: Klargrad, klargrad.de/daten/fahrplan-pflegegrad, Stand 26.10.2026